Ziele & Satzung
Ziele des Rotary Club
Zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Rotary International gehören
die Polio Plus-Kampagne zur Ausrottung der Kinderlähmung sowie das
weltweit größte private Programm für den internationalen Jugendaustausch.
Neben den international einheitlichen Zielen
Rotarys hat der RC Usedom das klassische Ziel,
die Dienstbereitschaft im täglichen Leben
besonders in den Mittelpunkt des Clublebens zu stellen. Dazu
gehören die Pflege der Freundschaft, die Berücksichtigung und Umsetzung hoher ehtische Grundsätze, die Förderung
verantwortungsbewusster Betätigung zum Nutzen der Allgemeinheit und
aktives Eintreten für Frieden und Völkerverständigung.
für den Usedomer Rotary Club, im Distrikt 1940 bedeutet das im Speziellen:
Aufgrund der unmittelbaren Angrenzung unseres Clubgebietes
an die deutsch - polnische Grenze kommt der freundschaftlichen Pflege guter
Beziehungen zu unserem polnischen Nachbarclub RC Swinoujscie
eine besondere Bedeutung zu.
Die Insel Usedom als klassische deutsche Ferieninsel erfreut sich
immer größerer Beliebtheit. Die vielen rotarischen Freunde von nah und fern sind während ihres
Ferienaufenthaltes auf Usedom an unseren Clubabenden gern gesehene Gäste. Wir pflegen die Freundschaft
zu anderen Clubs, berichten über die Insel Usedom, unsere Arbeit, unsere Projekte und die Probleme unserer
Grenzregion.
Um die rotarische Idee über Generationen hinweg immer
wieder neu zu beleben, ist es ein wichtiges Ziel die Zahl
der Mitglieder durch neue, jüngere Mitglieder ständig zu ergänzen.
Um die Freundschaft und den Zusammenhalt der eigenen
Mitglieder weiter zu festigen, ist es das Ziel neben den Clubabenden
Veranstaltungen zu organisieren, an denen auch die Ehepartner bzw.
Lebensgefährten und Kinder der Mitglieder teilnehmen können.
Satzung des Rotary Club
- Artikel I Wahl des Vorstands und der Amtsträger
- Absatz 1 ordentliche Zusammenkunft
- Absatz 2 gewählte Amtsträger
- Absatz 3 freie Sitze
- Absatz 4 freie Sitze
- Artikel II Vorstand
- Artikel III Pflichten der Amtsträger
- Absatz 1 Präsident
- Absatz 2 Präsident Elect
- Absatz 3 Vizepräsident
- Absatz 4 Sekretär
- Absatz 5 Schatzmeister
- Absatz 6 Clubmeister
- Artikel IV Zusammenkünfte
- Absatz 1 Jahresversammlung
- Absatz 2 wöchentlichen Zusammenkünfte
- Absatz 3 Jahresversammlungen
- Absatz 4 Ordentliche Vorstandssitzungen
- Absatz 5 Beschlussfähigkeit
- Artikel V Gebühren und Beiträgen
- Absatz 1 Die Aufnahmegebühr
- Absatz 2 jährliche Mitgliedsbeitrag
- Artikel VI Abstimmung
- Artikel VII Ausschüsse
- Absatz 1
- a) Zustimmung des Vorstandes
- b) Ausschüsse für besondere Bereiche
- c) Der Clubdienst-Ausschuss
- d) Der Präsident
- e) Zustimmung
- f) Amtszeit
- Absatz 2 Clubdienst-Ausschuss
- a) Der Vorsitzende
- b) Zusammensetzung
- c) Zustimmung des Vorstandes
- d) Aufsicht und Koordination
- e) Mitgliedschaftskontinuität
- f) Berufsklassen-Ausschuss
- g) Zeitschriftenausschuss
- Absatz 3 Gemeindienst-Ausschuss
- a) Der Vorsitzende
- b) Gemeindienst-Ausschuss
- c) Zustimmung des Vorstandes
- Artikel VIII Aufgaben der Ausschüsse
- Absatz 1
- a Präsenz-Ausschuss
- b Berufsklassen-Ausschuss
- c Clubbericht-Ausschuss
- d Ausschuss für kameradschaftliche Tätigkeiten
- e Zeitschriften-Ausschuss
- f Mitgliedschafts-Ausschuss
- g Mitgliedschaftserweiterungs-Ausschuss
- h Programm-Ausschuss
- i Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit
- j Rotary-Informations-Ausschuss
- Absatz 2 Berufsdienst-Ausschuss
- Absatz 3 Gemeindienst-Ausschuss
- a Ausschuss für Lebensqualität
- b Ausschuss für Entwicklung
- c Umweltschutz-Ausschuss
- d Ausschuss für Partner im Dienen
- Absatz 4 Ausschuss für den Internationalen Dienst
- Artikel IX Beurlaubung
- Artikel X Finanzen
- Absatz 1 Gelder des Clubs
- Absatz 2 Bezahlung aller Rechnungen
- Absatz 3 Amtsträger
- Absatz 4 Rechnungsjahr
- Absatz 5 Jahresvoranschlag
- Artikel XI Aufnahmeverfahren (für alle Arten der Mitgliedschaft)
- Absatz 1 Der Clubsekretär
- Absatz 2 Der Vorstand
- Absatz 3 Entscheidung
- Absatz 4 positiv
- Absatz 5 Einspruch
- Absatz 6 Mitgliedschaft
- Artikel XII Beschlüsse
- Artikel XIII Tagesordnung
- Artikel XIV Satzungsänderung
Artikel 1 Wahl des Vorstands und der Amtsträger
Absatz 1
An einer ordentlichen Zusammenkunft einen Monat vor
der Versammlung zur Wahl der Amtsträger ruft der Vorsitzende
die Clubmitglieder zur Normierung eines Präsidenten,
Vizepräsidenten, Sekretärs, Schatzmeisters und von ________Beisitzern auf.
Die Nominierungen können durch einen Nominierungsausschuss oder aus der
Mitte der Versammlung gemacht werden. Der Club entscheidet, ob das eine oder
andere oder beide Verfahren zusammen anzuwenden sind. Wird für einen
Nominierungsausschuss entschieden, so erfolgt seine Zusammensetzung
gemäss den Wünschen des Clubs. Die ordnungsgemäß unterbreiteten Nominierungen
werden für jedes Amt in alphabetischer Reihenfolge auf einem Stimmzettel
aufgeführt, und die Abstimmung erfolgt an der Jahresversammlung.
Als Präsident, Vizepräsident, Sekretär und Schatzmeister gewählt sind die Kandidaten,
welche die höchste Stimmenzahl auf sich vereinigen.
Die _____Kandidaten für die Ämter der Beisitzer, welche die höchste Stimmenzahl
auf sich vereinigen, werden als gewählte Vorstandsmitglieder erklärt. Der bei
dieser Wahl gewählte Präsident gehört dem Vorstand als Präsident?Elect für das
am 1. Juli nach der Wahl beginnende Jahr an und übernimmt das Präsidentenamt
am 1. Juli unmittelbar nach seinem Amtsjahr als Präsident ? Elect.
Absatz 2
Die so gewählten Amtsträger und Beisitzer bilden zusammen mit dem unmittelbaren
Altpräsidenten den Vorstand. Binnen einer Woche nach seiner Wahl tritt der
Vorstand zusammen, um ein Clubmitglied zum Clubmeister zu ernennen.
Absatz 3
Ein frei gewordener Sitz im Vorstand oder ein anderes frei gewordenes Amt
wird durch Beschluss der übrigen Vorstandsmitglieder besetzt.
Absatz 4
Ein frei gewordener Sitz unter den neugewählten Amtsträgern oder im neugewählten
Vorstand wird durch Beschluss der restlichen Mitglieder des neugewählten Vorstandes besetzt.
Artikel II Vorstand
Der Club wird verwaltet vom Vorstand, der sich aus _____ Mitgliedern dieses Clubs zusammensetzt,
nämlich aus _____nach Artikel I, Abs. 1 dieser Satzungen gewählten Beisitzern, dem Präsidenten,
Vizepräsidenten, Präsidenten?Elect, Sekretär, Schatzmeister und dem unmittelbaren Altpräsidenten.
(Anmerkung: Diese Satzungen werden von Rotary Internation nur zur Annahme empfohlen!
Jeder Rotary Club kann sie ändern, um sie seinen besonderen Verhältnissen anzupassen,
sofern solche Änderungen der Clubverfassung und der Verfassung und den Satzungen von Rotary International
nicht widersprechen. Im Zweifelsfall sollten vorgeschlagene Änderungen dem Generalsekretär von Rotary
International zur Überprüfung durch den Zentralvorstand unterbreitet werden.)
Artikel III Pflichten der Amtsträger
Absatz 1 Präsident
Der Präsident führt den Vorsitz an Clubzusammenkünften und Vorstandssitzungen
und hat die Pflichten zu erfüllen, die üblicherweise zu seinem Amt gehören.
Absatz 2 Präsident- Elect
Der Präsident-Elect ist Mitglied des Clubvorstandes und erfüllt die Pflichten,
die vom Präsidenten oder vom Vorstand bestimmt werden.
Absatz 3 Vizepräsident
Der Vizepräsident führt in Abwesenheit des Präsidenten den Vorsitz an den
Clubzusammenkünften und Vorstandssitzungen und hat die Pflichten zu
erfüllen, die üblicherweise zu seinem Amt gehören.
Absatz 4 Sekretär
Die Aufgaben des Sekretärs sind: die Führung der Mitgliederverzeichnisse,
die Führung einer Präsenzliste an Zusammenkünften,
die Einladung zu Clubzusammenkünften,
Vorstands- und Ausschusssitzungen,
die Ausarbeitung und Aufbewahrung der Protokolle solcher Zusammenkünfte und Sitzungen,
die Abfassung der verlangten Berichte an Rotary International,
einschließlich der am 1. Januar und 1. Juli dieses Jahres an den Generalsekretär
von Rotary International einzureichenden Halbjahresberichte über den Mitgliederbestand,
Meldungen von Änderungen in der Mitgliedschaft an den Generalsekretär von
Rotary International; die Zusammenstellung des für den Distriktgovernor bestimmten
monatlichen Präsenzberichtes, der diesem unmittelbar nach der letzten Zusammenkunft
des Monats zuzustellen ist, Erheben der Abonnementsgebühren für THE ROTARIAN und
Überweisung an Rotary International sowie die Erfüllung aller jener Pflichten,
die üblicherweise zum Amte eines Sekretärs gehören.
Absatz 5 Schatzmeister
Der Schatzmeister verwaltet alle Gelder, über die er dem Club alljährlich sowie
jederzeit auf Verlangen des Vorstandes Rechenschaft zu geben hat, außerdem erfüllt
er alle jene Aufgaben, die üblicherweise zu seinem Amt gehören. Bei seinem
Ausscheiden aus dem Amt übergibt er seinem Nachfolger oder dem Präsidenten
sämtliche Gelder, Rechnungsbücher und alles sonstige Clubeigentum,
das sich in seinem Besitz befindet.
Absatz 6 Clubmeister
Der Clubmeister erfüllt alle Pflichten, die üblicherweise für sein Amt vorgeschrieben
sind oder vom Präsidenten oder Vorstand bestimmt werden.
Artikel IV Zusammenkünfte
Absatz 1 Jahresversammlung
Die Jahresversammlung dieses Clubs wird alljährlich am ____________ abgehalten,
an welchem Tage die Wahl der Amtsträger und Beisitzer für das folgende
Jahr stattfindet.
(Anmerkung: In Artikel IV, Absatz 2 der Einheitsclubverfassung heißt es:
?Die Jahresversammlung für die Wahl der Amtsträger dieses Clubs soll,
laut den in den Satzungen dieses Clubs enthaltenen Bestimmungen,
alljährlich spätestens am 31. Dezember stattfinden.)
Absatz 2 wöchentliche Zusammenkünfte
Die ordentlichen wöchentlichen Zusammenkünfte dieses Clubs finden statt:
am _______________ (Tag) um _______________ (Zeit). Alle Mitglieder des Clubs
sind rechtzeitig in Kenntnis zu setzen, wenn irgend etwas geändert oder die ordentliche
Zusammenkunft abgesagt wird. Alle Mitglieder, ausgenommen Ehrenmitglieder
(oder Mitglieder, die vom Clubvorstand gemäß Artikel VII, Absatz 3, der
einheitlichen Rotary Clubverfassung entschuldigt sind), müssen an der regulären Zusammenkunft als
anwesend oder abwesend gezählt werden. Als anwesend gilt, wer während mindestens sechzig
(60) Prozent der Dauer des Meetings präsent ist, sei es bei seinem Club
oder irgendeinem anderen Rotary Club.
Absatz 3 Jahresversammlungen
Jahresversammlungen und ordentliche Zusammenkünfte sind beschlussfähig,
wenn ein Drittel der Mitglieder anwesend ist, mit Ausnahme der
Bestimmungen in Absatz 2.020.4 der Satzungen von RI.
Absatz 4 Ordentliche Vorstandssitzungen
Ordentliche Vorstandssitzungen werden am jedes Monats abgehalten.
Sondersitzungen des Vorstandes werden von Präsidenten nach Notwendigkeit
oder auf Antrag zweier Vorstandsmitglieder einberufen,
nach rechtzeitiger Informierung.
Absatz 5 Beschlußfähigkeit
Zur Beschlussfähigkeit ist die Anwesenheit einer Mehrheit der Vorstandsmitglieder erforderlich.
Artikel V Gebühren und Beiträge
Absatz 1 Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt __________$. Ein Bewerber kann erst nach Zahlung
der Aufnahmegebühr in den Club aufgenommen werden.
Absatz 2 Mitgliedsbeitrag
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt __________$ zahlbar halbjährlich am 1.
Juli und 1. Januar. Von jedem Halbjahresbeitrag soll für jedes Mitglied sechs
Dollar (US $ 6.00) als Bezugsgebühr für die Zeitschrift THE ROTARIAN verwendet werden.
Artikel VI Abstimmung
Über alle Angelegenheiten dieses Clubs wird offen abgestimmt,
ausgenommen ist die Wahl der Amtsträger und Vorstandsmitglieder,
die in geheimer Abstimmung erfolgt.
Artikel VII Ausschüsse
Absatz 1
a)
Mit Zustimmung des Vorstandes setzt der Präsident die folgenden ständigen Ausschüsse ein:
Clubdienst-Ausschuss
Berufsdienst-Ausschuss
Gemeindedienst-Ausschuss
Internationaler Dienst-Ausschuss
b)
Mit Zustimmung des Vorstandes ernennt der Präsident, sofern er es als
notwendig erachtet, Ausschüsse für besondere Bereiche des Clubdienstes,
des Gemeindienstes, des Internationalen Dienstes und des Berufsdienstes.
c)
Der Clubdienst-Ausschuss, der Gemeindienst-Ausschuss, der Gemeindienst-Ausschuss,
der Internationale Dienst Ausschuss und der Berufsdienst-Ausschuss setzen sich
je aus einem vom Präsidenten unter seinen Vorstandsmitgliedern gewählten
Vorsitzenden und mindestens zwei anderen Mitgliedern zusammen.
d)
Der Präsident gehört kraft seines Amtes als vollberechtigtes Mitglied allen Ausschüssen an.
e)
Jeder Ausschuss behandelt die Geschäfte, die ihm durch die Satzungen zugewiesen sind,
sowie solche Angelegenheiten, die ihm vom Präsidenten oder vom Vorstand übertragen werden.
Sofern keine besondere Ermächtigung vom Clubvorstand vorliegt, können solche
Ausschüsse keine endgültigen Beschlüsse fassen, ohne vorher dem Vorstand einen
Bericht unterbreitet und seine Zustimmung eingeholt zu haben.
f)
Sollte der Präsident es für notwendig erachten, kann er einen oder mehrere
Ausschüsse ernennen, die sich mit den verschiedenen Aspekten des Jugenddienstes befassen
und die, je nach ihrer Aufgabe, einem oder allen Ausschüssen des Berufsdienstes,
Gemeindienstes oder Internationalen Dienstes unterstellt werden können.
Wo immer möglich, sollte bei der Ernennung solcher Ausschüsse auf Kontinuität
geachtet werden. Entweder indem eines oder mehrere Mitglieder für eine zweite
Amtszeit oder indem eines oder mehrere Mitglieder
für eine Amtszeit von zwei Jahren ernannt werden.
Absatz 2 Clubdienst-Ausschuss
a)
Der Vorsitzende des Clubdienst-Ausschusses ist verantwortlich für alle Clubdienst-Tätigkeiten
und überwacht sowie koordiniert die Arbeit aller für die verschiedenen Gebiete des
Clubdienstes eingesetzten Ausschüsse.
b)
Der Clubdienst-Ausschuss setzt sich zusammen aus den Vorsitzenden des
Clubdienst-Ausschusses und den Vorsitzenden der Ausschüsse,
die für besondere Bereiche des Clubdienstes ernannt sind.
c)
Mit Zustimmung des Vorstandes bestellt der Präsident auch folgende Ausschüsse
für besondere Gebiete des Clubdienstes:
Clubbericht
Kameradschaft
Mitgliedschaft
Mitgliedschaftserweiterung
Öffentlichkeitsarbeit
Präsenz
Programm
Zeitschriften
und ernennt jedes Jahr ein Mitglied für die folgenden Ausschüsse:
Berufsklassen
Rotary-Information
d)
Der Präsident setzt den Präsidenten-Elect oder den Vizepräsidenten zur
Aufsicht und Koordination der Arbeit des Berufsklassen-, Mitgliedschafts-,
Mitgliedschaftserweiterungs- und Rotary-Informationsausschusses ein.
e)
Wenn ausführbar und bei der Ernennung von Clubausschüssen praktisch anwendbar,
sollte es eine Bestimmung für Mitgliedschaftskontinuität geben, welche die Ernennung
eines oder mehrerer Mitglieder für eine zweite Amtsperiode oder jeweils für eine
zweijährige Amtsperiode vorsieht. Kein Mitglied soll dem gleichen Ausschuss
während mehr als zwei aufeinanderfolgenden Jahren angehören, es sei denn in
diesen Satzungen ausdrücklich etwas anderes festgelegt.
f)
Der Berufsklassen-Ausschuss, der Ausschuss für Rotary-Information sowie
der Jugendausschuss setzen sich aus je drei Mitgliedern zusammen, wobei
alljährlich ein Mitglied jedes Ausschusses für eine Amtszeit von drei Jahren ernannt wird.
Die ersten Ernennungen aufgrund dieser Bestimmungen sollen bei drei Mitgliedern wie folgt
erfolgen: ein Mitglied für eine Amtszeit von einem Jahr, ein Mitglied für eine
Amtszeit von zwei Jahren; ein Mitglied für eine Amtszeit von drei Jahren.
g)
Dem Zeitschriftenausschuss sollte, wo auch immer möglich, der Verfasser der
Clubveröffentlichung sowie ein Clubmitglied, das eine lokale
Zeitung oder die Werbung vertritt, angehören.
Absatz 3 Gemeindienst Ausschuss
a)
Der Vorsitzende des Gemeindienst-Ausschusses ist verantwortlich für alle
Gemeindienst-Tätigkeiten und überwacht sowie koordiniert die Arbeit
aller für die verschienenen Gebiete des Gemeindienstes eingesetzten Ausschüsse.
b)
Der Gemeindienst-Ausschuss setzt sich zusammen aus den Vorsitzenden des
Gemeindienst-Ausschusses und den Vorsitzenden der Ausschüsse, die
für besondere Bereiche des Gemeindienstes ernannt sind.
c)
Mit Zustimmung des Vorstandes bestellt der Präsident auch folgende Ausschüsse
für besondere Gebiete des Gemeindienstes:
Lebensqualität
Entwicklung des Gemeinwesens
Umweltschutz
Partner im Dienen
Artikel VIII Aufgaben der Ausschüsse
Absatz 1 Clubdienst Ausschuss
Dieser Ausschuss sucht und verwirklicht Mittel und Wege, die den Mitgliedern
dieses Clubs in Erfüllung ihrer Pflichten im Rahmen des
Clubdienstes als Anleitung und Hilfe dienen. Der Vorsitzende dieses
Ausschusses ist für die regelmäßige Zusammenkunft des Ausschusses
verantwortlich und berichtet dem Vorstand über jede Clubdienst-Tätigkeit.
a)
Präsenz-Ausschuss. Dieser Ausschuss soll Mittel ausfindig machen, um die Präsenz aller
Clubmitglieder an allen Rotary-Treffen ? einschließlich Teilnahme an Distriktskonferenzen,
Städtetreffen, Regionalkonferenzen und internationalen Jahreskongressen ? zu fördern.
Dieser Ausschuss fördert insbesondere die Teilnahme an den ordentlichen
Zusammenkünften anderer Clubs, wenn an der Teilnahme an Zusammenkünften dieses
Clubs verhindert; er informiert alle Mitglieder betreffend Präsenzbedingungen,
sorgt für besonderen Ansporn hinsichtlich Präsenz und versucht auch die Umstände
festzustellen und zu beheben, die für unbefriedigende
Präsenzen verantwortlich sind.
b)
Berufsklassen-Ausschuss. Dieser Ausschuss arbeitet alljährlich so frühzeitig wie möglich,
spätestens aber bis 31. August, eine Übersicht der im Gemeinwesen vertretenen Berufsklassen aus.
Nach dieser Übersicht arbeitet er unter Verwendung des Systems der Berufsklassen ein Verzeichnis
der besetzten und unbesetzten Berufsklassen aus. Er überprüft, wenn nötig, die im Club
vertretenen Berufsklassen und bespricht sich mit dem Vorstand in
allen die Berufsklassen betreffenden Fragen.
c)
Clubbericht-Ausschuss. Dieser Ausschuss ist bemüht, einen wöchentlichen Clubbericht
herauszugeben, der das Interesse weckt und die Präsenz fördert, das Programm von
bevorstehenden Zusammenkünften bekannt gibt, Höhepunkte früherer Zusammenkünfte
beschreibt, die Kameradschaft fördert, auf die Rotary-Pflichten jedes Mitgliedes
hinweist und über Clubnachrichten, Mitglieder sowie das
weltweite Rotary-Programm berichtet.
d)
Ausschuss für kameradschaftliche Tätigkeiten. Dieser Ausschuss fördert kameradschaftliche
und freundschaftliche Beziehungen unter den Mitgliedern, er fördert die
Teilnahme der Mitglieder an organisierten Rotary-Veranstaltungen, die der
Erholung und der Geselligkeit dienen und verfolgt bei der Erfüllung seiner
Aufgaben das allgemeine Ziel des Clubs nach den Weisungen des
Präsidenten oder des Vorstandes.
e)
Zeitschriften-Ausschuss. Dieser Ausschuss soll das Leserinteresse für
?THE ROTARIAN? anregen; einen ?Zeitschriften-Monat? durchführen; veranlassen,
dass jeden Monat anlässlich einer Zusammenkunft eine kurze Übersicht über
die letzte Nummer der Zeitschrift gegeben wird; die Verwendung der Zeitschrift bei der
Einführung neuer Mitglieder fördern; den nicht-rotarischen Rednern ein Exemplar der
Zeitschrift zukommen lassen; veranlassen, dass Bibliotheken, Spitäler,
Schulen und Lesesäle internationale Dienst- und andere Sonder-Abonnements
auf die Zeitschrift erhalten; dem Redakteur der Zeitschrift Nachrichten und
Fotografien senden und auch auf andere Weise die Zeitschrift in den
Dienst der Clubmitglieder und Nicht-Rotarier stellen.
f)
Mitgliedschafts-Ausschuss. Dieser Ausschuss prüft alle Aufnahmevorschläge nach der
persönlichen Seite. Er untersucht den Charakter, geschäftlichen,
gesellschaftlichen und öffentlichen Ruf sowie die allgemeine Eignung der zur
Mitgliedschaft vorgeschlagenen Person gründlich und teilt dem Vorstand
seine Stellungnahme zu allen Aufnahmegesuchen mit.
g)
Mitgliedschaftserweiterungs-Ausschuss. Dieser Ausschuss hat die Aufgabe,
das Clubverzeichnis der besetzten und unbesetzten Berufsklassen immer wieder
durchzusehen und zu veranlassen, dass dem Vorstand Namen von passenden
Persönlichkeiten unterbreitet werden, um die
unbesetzten Berufsklassen zu besetzen.
h)
Programm-Ausschuss. Dieser Ausschuss arbeitet die Programme für die
ordentlichen und besonderen Zusammenkünfte des Clubs aus.
i)
Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit. Dieser Ausschuss sucht und
verwirklicht Mittel und Wege, um 1. die allgemeine Öffentlichkeit über Rotary
, seine Geschichte, sein Ziel und sein Wirken zu informieren und 2. dem
Club in der Presse die nötigen Beachtung zu verschaffen.
j)
Rotary-Informations-Ausschuss. Dieser Ausschuss informiert potentielle
Mitglieder über die Privilegien und Verantwortlichkeiten der Mitgliedschaft in
einem Rotary Club, hält die Mitglieder über Rotarys Geschichte, Ziel und
Tätigkeiten auf allen Ebenen auf dem laufenden und koordiniert die
Orientierung neuer Mitglieder während ihres ersten Jahres im Club.
Absatz 2 Berufsdienst Ausschuss
Dieser Ausschuss sucht und verwirklicht Mittel und Wege, die den Clubmitgliedern
in der Erfüllung ihrer beruflichen Pflichten sowie in ihren Bemühungen zur Verbesserung
geschäftlicher Gepflogenheiten als Anleitung und Hilfe dienen.
Der Vorsitzende dieses Ausschusses ist für die Tätigkeit des Clubs auf dem Gebiet
des Berufsdienstes verantwortlich und überwacht und koordiniert die Arbeit
derjenigen Ausschüsse, die für besondere Gebiete des
Berufsdienstes eingesetzt werden.
Absatz 3 Gemeindienst Ausschuss
Dieser Ausschuss sucht und verwirklicht Mittel und Wege, die den Mitgliedern
dieses Clubs in der Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber dem Gemeinwesen
als Anleitung und Hilfe dienen. Der Vorsitzende dieses Ausschusses ist für
die Tätigkeit des Clubs auf dem Gebiet des Gemeindienstes verantwortlich
und überwacht und koordiniert die Arbeit derjenigen Ausschüsse, die für
besondere Gebiete des Gemeindienstes eingesetzt werden, darunter die folgenden:
a)
Ausschuss für Lebensqualität. Dieser Ausschuss befasst sich innerhalb des
Gemeinwesens mit dem menschlichten Wohlergehen während der ganzen
Lebenszeit und mit der Bereitstellung von Hilfe
und Unterstützung an Bedürftige.
b)
Ausschuss für Entwicklung des Gemeinwesens. Dieser Ausschuss befasst sich mit
der Arbeit im Hinblick auf die Verbesserung der materiellen
Bedingungen des Gemeinwesens und seiner Einrichtungen.
c)
Umweltschutz-Ausschuss. Dieser Ausschuss befasst sich mit der Aufsicht
und Verbesserung der Umweltqualität des Gemeinwesens.
d)
Ausschuss für Partner im Dienen. Dieser Ausschuss befasst sich mit dem
Aufbau von Beziehungen mit anderen, von Rotary unterschützten Organisationen
innerhalb des Gemeinwesens und arbeitet mit ihnen
im Bereich des Dienens zusammen.
Absatz 4 internationaler Dienst
Dieser Ausschuss sucht und verwirklicht Mittel und Wege, die den Clubmitgliedern
in der Erfüllung ihrer Pflichten auf dem Gebiete des Internationalen
Dienstes als Anleitung und Hilfe dienen. Der Vorsitzende dieses Ausschusses
ist für die Tätigkeit des Clubs auf dem Gebiete des Internationalen Dienstes
verantwortlich und überwacht und koordiniert die Arbeit derjenigen Ausschüsse,
die für besondere Gebiete des Internationalen Dienstes eingesetzt werden.
Artikel IX Beurlaubung
Auf schriftlichen und gut begründeten Antrag an den Vorstand kann ein Mitglied beurlaubt
werden, so dass es für eine bestimmte Zeitdauer von der Teilnahme an den
Clubzusammenkünften entschuldigt ist.
(Anmerkung: Eine solche Beurlaubung verhindert den Verlust der Mitgliedschaft,
sie berechtigt aber den Club nicht, das Mitglied als anwesend mitzuzählen.
Wenn es nicht der ordentlichen Zusammenkunft eines anderen Clubs beiwohnt, muss ein
beurlaubtes Mitglied als abwesend geführt werden, es sei denn, dass die Absenz aufgrund der
in Artikel VII, Absatz 3 der Einheitsclubverfassung an geführten Bestimmung berechtigt ist,
in welchem Fall sie in der Präsenzberechnung des Clubs ausgelassen werden kann.)
Artikel X Finanzen
Absatz 1
Alle Gelder des Clubs sind vom Schatzmeister bei einer vom Vorstand bestimmten Bank
zu hinterlegen.
Absatz 2
Die Bezahlung aller Rechnungen erfolgt nur durch Schecks, die vom Schatzmeister
unterzeichnet werden, wenn von zwei anderen Amtsträgern unterzeichnete Belege
vorliegen. Alljährlich hat eine gründliche Revision der gesamten Finanzgeschäfte
des Clubs durch einen vereidigten öffentlichen Buchsachverständigen oder
durch eine andere geeignete Persönlichkeit stattzufinden.
Absatz 3
Amtsträger, die Mittel des Clubs verwalten oder kontrollieren, haben auf
Verlangen des Vorstandes Sicherheiten für die ordnungsgemäße Verwaltung solcher
Mittel zu leisten. Damit verbundene Kosten trägt der Club.
Absatz 4
Das Rechnungsjahr dieses Clubs läuft vom 1. Juli bis 30. Juni. Für die
Erhebung der Mitgliedsbeiträge zerfällt es in zwei Halbjahresabschnitte, die vom 1. Juli
bis 31. Dezember und von 1. Januar bis 30. Juni laufen. Die Zahlung
der Mitgliedsbeiträge und Abonnementsgebühren an Rotary International erfolgt
alljährlich am 1. Juli und am 1. Januar aufgrund der Mitgliederzahl an diesen Tagen
(Anerkennung: Die Zeitschrift-Abonnementsgebühren für Mitglieder, die im Laufes eines
Halbjahresabschnittes aufgenommen werden, sind auf Rechnung vom
Sekretariat hin zahlbar.)
Absatz 5
Zu Beginn eines jedes Rechnungsjahres stellt der Vorstand einen Jahresvoranschlag über
die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben auf. Die in dem vom Vorstand genehmigten
Voranschlag festgesetzten Höchtbeträge für die einzelnen Zwecke dürfen nur nach
Beschluss des Vorstandes überschritten werden..
Artikel XI Aufnahmeverfahren (für alle Arten der Mitgliedschaft)
Absatz 1
Der Clubsekretär legt dem Vorstand den Namen eines von einem Aktiv-,
aktiven Senior- oder Altmitglied vorgeschlagenen neuen Mitgliedes
schriftlich vor. Der Vorschlag wird vorübergehend vertraulich
behandelt, bis es in diesem Verfahren anders geregelt wird.
Absatz 2
Der Vorstand hat zu gewährleisten, dass der Vorgeschlagene alle Bedingungen bezüglich
Berufsklasse und Mitgliedschaft gemäß der Clubverfassung erfüllt.
Absatz 3
Der Vorstand genehmigt oder verwirft den Vorschlag innerhalb von 30 Tagen nach
seiner Einreichung, und der Sekretär verständigt den Antragsteller über die Entscheidung.
Absatz 4
Fällt die Entscheidung des Vorstandes positiv aus, wird das vorgeschlagene Mitglied über die
Ziele von Rotary und über die Privilegien und Verantwortlichkeiten der Clubmitgliedschaft
informiert (einschließlich der Art der vorgeschlagenen Mitgliedschaft). Danach wird das in
Aussicht genommene Mitglied gebeten, den Aufnahmeantrag in die Mitgliedschaft
zu unterschreiben und zu gestatten, dass sein Name und (bei einem Aktivmitglied)
seine vorgeschlagene Berufsklasse dem Club gekannt gegeben werden.
Absatz 5
Wird gegen den Antrag innerhalb von sieben (7) Tagen nach der Bekanntgabe von Informationen
über das zukünftige Mitglied kein begründeter Einspruch von Clubmitgliedern
(mit Ausnahme von Ehrenmitgliedern) erhoben, gilt das vorgeschlagenes Mitglied nach
Bezahlung der Aufnahmegebühr (sofern es kein Ehrenmitglied ist) gemäß diesen Satzungen
als in die Mitgliedschaft gewählt. Sollte beim Vorstand ein Einspruch eingehen,
wird darüber an der nächsten Vorstandssitzung abgestimmt. Wenn das vorgeschlagene
Mitglied trotz des Einspruchs angenommen wird, gilt es nach
Bezahlung der Aufnahmegebühr (sofern es kein Ehrenmitglied ist)
als in die Mitgliedschaft gewählt.
Absatz 6
Nach der Aufnahme in die Mitgliedschaft sorgt der Clubpräsident für die Einführung des
Neumitglieds, der Clubsekretär stellt dem Neumitglied eine Mitgliedskarte aus und
meldet dies Rotary International, und der Rotary-Informationsausschuss besorgt angemessene
Literatur für die Einführung und beauftragt ein Mitglied damit, bei der
Integration des Neumitglieds behilflich zu sein.
Artikel XII Beschlüsse
Kein Beschluss oder Antrag, der den Club in irgendeiner Weise verpflichtet,
darf vom Club behandelt werden, bevor der Vorstand darüber beraten hat.
Solche Beschlüsse oder Anträge werden, wenn sie an einer
Clubzusammenkunft vorgebracht werden, ohne
Diskussion dem Vorstand überwiesen.
Artikel XIII Tagesordnung
Eröffnung der Zusammenkunft
Begrüßung der Gäste
Post und Mitteilungen
Eventuelle Ausschussberichte
Eventuelle unerledigte Geschäfte
Eventuelle neue Geschäfte
Vortrag oder sonstiges Programm
Abschluss
Artikel XIV Satzungsänderungen
Diese Satzungen können an irgendeiner ordentlichen Zusammenkunft abgeändert werden,
sofern sie beschlussfähig ist, sich mit Zweidrittelmehrheit dafür entscheidet
und jedes Mitglied mindestens zehn (10) Tage vor der Zusammenkunft von der
vorgeschlagenen Satzungsänderung schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde.
Abänderungen oder Ergänzungen dieser Satzungen, die nicht mit der
Clubverfassung und mit der Verfassung und den Satzungen von
Rotary International übereinstimmen, können nicht vorgenommen werden.
Stand März 2004
updated: 18.07.2007