Kategorie: Rotary Usedom
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Ziele & Satzung

Ziele des Rotary Club

Zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Rotary International gehören die Polio Plus-Kampagne zur Ausrottung der Kinderlähmung sowie das weltweit größte private Programm für den internationalen Jugendaustausch.

Neben den international einheitlichen Zielen Rotarys hat der RC Usedom das klassische Ziel, die Dienstbereitschaft im täglichen Leben besonders in den Mittelpunkt des Clublebens zu stellen. Dazu gehören die Pflege der Freundschaft, die Berücksichtigung und Umsetzung hoher ehtische Grundsätze, die Förderung verantwortungsbewusster Betätigung zum Nutzen der Allgemeinheit und aktives Eintreten für Frieden und Völkerverständigung.

für den Usedomer Rotary Club, im Distrikt 1940 bedeutet das im Speziellen:

Aufgrund der unmittelbaren Angrenzung unseres Clubgebietes an die deutsch - polnische Grenze kommt der freundschaftlichen Pflege guter Beziehungen zu unserem polnischen Nachbarclub RC Swinoujscie eine besondere Bedeutung zu.

Die Insel Usedom als klassische deutsche Ferieninsel erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Die vielen rotarischen Freunde von nah und fern sind während ihres Ferienaufenthaltes auf Usedom an unseren Clubabenden gern gesehene Gäste. Wir pflegen die Freundschaft zu anderen Clubs, berichten über die Insel Usedom, unsere Arbeit, unsere Projekte und die Probleme unserer Grenzregion.

Um die rotarische Idee über Generationen hinweg immer wieder neu zu beleben, ist es ein wichtiges Ziel die Zahl der Mitglieder durch neue, jüngere Mitglieder ständig zu ergänzen.

Um die Freundschaft und den Zusammenhalt der eigenen Mitglieder weiter zu festigen, ist es das Ziel neben den Clubabenden Veranstaltungen zu organisieren, an denen auch die Ehepartner bzw. Lebensgefährten und Kinder der Mitglieder teilnehmen können.

 

Satzung des Rotary Club
 

Artikel I Wahl des Vorstands und der Amtsträger
Absatz 1 ordentliche Zusammenkunft
Absatz 2 gewählte Amtsträger
Absatz 3 freie Sitze
Absatz 4 freie Sitze
Artikel II Vorstand
Artikel III Pflichten der Amtsträger
Absatz 1 Präsident
Absatz 2 Präsident Elect
Absatz 3 Vizepräsident
Absatz 4 Sekretär
Absatz 5 Schatzmeister
Absatz 6 Clubmeister
Artikel IV Zusammenkünfte
Absatz 1 Jahresversammlung
Absatz 2 wöchentlichen Zusammenkünfte
Absatz 3 Jahresversammlungen
Absatz 4 Ordentliche Vorstandssitzungen
Absatz 5 Beschlussfähigkeit
Artikel V Gebühren und Beiträgen
Absatz 1 Die Aufnahmegebühr
Absatz 2 jährliche Mitgliedsbeitrag
Artikel VI Abstimmung
Artikel VII Ausschüsse
Absatz 1

a) Zustimmung des Vorstandes
b) Ausschüsse für besondere Bereiche
c) Der Clubdienst-Ausschuss
d) Der Präsident
e) Zustimmung
f) Amtszeit
Absatz 2 Clubdienst-Ausschuss

a) Der Vorsitzende
b) Zusammensetzung
c) Zustimmung des Vorstandes
d) Aufsicht und Koordination
e) Mitgliedschaftskontinuität
f) Berufsklassen-Ausschuss
g) Zeitschriftenausschuss
Absatz 3 Gemeindienst-Ausschuss

a) Der Vorsitzende
b) Gemeindienst-Ausschuss
c) Zustimmung des Vorstandes
Artikel VIII Aufgaben der Ausschüsse
Absatz 1

a Präsenz-Ausschuss
b Berufsklassen-Ausschuss
c Clubbericht-Ausschuss
d Ausschuss für kameradschaftliche Tätigkeiten
e Zeitschriften-Ausschuss
f Mitgliedschafts-Ausschuss
g Mitgliedschaftserweiterungs-Ausschuss
h Programm-Ausschuss
i Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit
j Rotary-Informations-Ausschuss
Absatz 2 Berufsdienst-Ausschuss
Absatz 3 Gemeindienst-Ausschuss

a Ausschuss für Lebensqualität
b Ausschuss für Entwicklung
c Umweltschutz-Ausschuss
d Ausschuss für Partner im Dienen
Absatz 4 Ausschuss für den Internationalen Dienst
Artikel IX Beurlaubung
Artikel X Finanzen
Absatz 1 Gelder des Clubs
Absatz 2 Bezahlung aller Rechnungen
Absatz 3 Amtsträger
Absatz 4 Rechnungsjahr
Absatz 5 Jahresvoranschlag
Artikel XI Aufnahmeverfahren (für alle Arten der Mitgliedschaft)
Absatz 1 Der Clubsekretär
Absatz 2 Der Vorstand
Absatz 3 Entscheidung
Absatz 4 positiv
Absatz 5 Einspruch
Absatz 6 Mitgliedschaft
Artikel XII Beschlüsse
Artikel XIII Tagesordnung
Artikel XIV Satzungsänderung


Artikel 1 Wahl des Vorstands und der Amtsträger

Absatz 1

An einer ordentlichen Zusammenkunft einen Monat vor der Versammlung zur Wahl der Amtsträger ruft der Vorsitzende die Clubmitglieder zur Normierung eines Präsidenten, Vizepräsidenten, Sekretärs, Schatzmeisters und von ________Beisitzern auf. Die Nominierungen können durch einen Nominierungsausschuss oder aus der Mitte der Versammlung gemacht werden. Der Club entscheidet, ob das eine oder andere oder beide Verfahren zusammen anzuwenden sind. Wird für einen Nominierungsausschuss entschieden, so erfolgt seine Zusammensetzung gemäss den Wünschen des Clubs. Die ordnungsgemäß unterbreiteten Nominierungen werden für jedes Amt in alphabetischer Reihenfolge auf einem Stimmzettel aufgeführt, und die Abstimmung erfolgt an der Jahresversammlung. Als Präsident, Vizepräsident, Sekretär und Schatzmeister gewählt sind die Kandidaten, welche die höchste Stimmenzahl auf sich vereinigen. Die _____Kandidaten für die Ämter der Beisitzer, welche die höchste Stimmenzahl auf sich vereinigen, werden als gewählte Vorstandsmitglieder erklärt. Der bei dieser Wahl gewählte Präsident gehört dem Vorstand als Präsident?Elect für das am 1. Juli nach der Wahl beginnende Jahr an und übernimmt das Präsidentenamt am 1. Juli unmittelbar nach seinem Amtsjahr als Präsident ? Elect.



Absatz 2

Die so gewählten Amtsträger und Beisitzer bilden zusammen mit dem unmittelbaren Altpräsidenten den Vorstand. Binnen einer Woche nach seiner Wahl tritt der Vorstand zusammen, um ein Clubmitglied zum Clubmeister zu ernennen.



Absatz 3

Ein frei gewordener Sitz im Vorstand oder ein anderes frei gewordenes Amt wird durch Beschluss der übrigen Vorstandsmitglieder besetzt.



Absatz 4

Ein frei gewordener Sitz unter den neugewählten Amtsträgern oder im neugewählten Vorstand wird durch Beschluss der restlichen Mitglieder des neugewählten Vorstandes besetzt.



Artikel II Vorstand

Der Club wird verwaltet vom Vorstand, der sich aus _____ Mitgliedern dieses Clubs zusammensetzt, nämlich aus _____nach Artikel I, Abs. 1 dieser Satzungen gewählten Beisitzern, dem Präsidenten, Vizepräsidenten, Präsidenten?Elect, Sekretär, Schatzmeister und dem unmittelbaren Altpräsidenten.

(Anmerkung: Diese Satzungen werden von Rotary Internation nur zur Annahme empfohlen! Jeder Rotary Club kann sie ändern, um sie seinen besonderen Verhältnissen anzupassen, sofern solche Änderungen der Clubverfassung und der Verfassung und den Satzungen von Rotary International nicht widersprechen. Im Zweifelsfall sollten vorgeschlagene Änderungen dem Generalsekretär von Rotary International zur Überprüfung durch den Zentralvorstand unterbreitet werden.)



Artikel III Pflichten der Amtsträger

Absatz 1 Präsident

Der Präsident führt den Vorsitz an Clubzusammenkünften und Vorstandssitzungen und hat die Pflichten zu erfüllen, die üblicherweise zu seinem Amt gehören.

Absatz 2 Präsident- Elect

Der Präsident-Elect ist Mitglied des Clubvorstandes und erfüllt die Pflichten, die vom Präsidenten oder vom Vorstand bestimmt werden.



Absatz 3 Vizepräsident

Der Vizepräsident führt in Abwesenheit des Präsidenten den Vorsitz an den Clubzusammenkünften und Vorstandssitzungen und hat die Pflichten zu erfüllen, die üblicherweise zu seinem Amt gehören.



Absatz 4 Sekretär

Die Aufgaben des Sekretärs sind: die Führung der Mitgliederverzeichnisse, die Führung einer Präsenzliste an Zusammenkünften, die Einladung zu Clubzusammenkünften, Vorstands- und Ausschusssitzungen, die Ausarbeitung und Aufbewahrung der Protokolle solcher Zusammenkünfte und Sitzungen, die Abfassung der verlangten Berichte an Rotary International, einschließlich der am 1. Januar und 1. Juli dieses Jahres an den Generalsekretär von Rotary International einzureichenden Halbjahresberichte über den Mitgliederbestand, Meldungen von Änderungen in der Mitgliedschaft an den Generalsekretär von Rotary International; die Zusammenstellung des für den Distriktgovernor bestimmten monatlichen Präsenzberichtes, der diesem unmittelbar nach der letzten Zusammenkunft des Monats zuzustellen ist, Erheben der Abonnementsgebühren für THE ROTARIAN und Überweisung an Rotary International sowie die Erfüllung aller jener Pflichten, die üblicherweise zum Amte eines Sekretärs gehören.



Absatz 5 Schatzmeister

Der Schatzmeister verwaltet alle Gelder, über die er dem Club alljährlich sowie jederzeit auf Verlangen des Vorstandes Rechenschaft zu geben hat, außerdem erfüllt er alle jene Aufgaben, die üblicherweise zu seinem Amt gehören. Bei seinem Ausscheiden aus dem Amt übergibt er seinem Nachfolger oder dem Präsidenten sämtliche Gelder, Rechnungsbücher und alles sonstige Clubeigentum, das sich in seinem Besitz befindet.



Absatz 6 Clubmeister

Der Clubmeister erfüllt alle Pflichten, die üblicherweise für sein Amt vorgeschrieben sind oder vom Präsidenten oder Vorstand bestimmt werden.



Artikel IV Zusammenkünfte

Absatz 1 Jahresversammlung

Die Jahresversammlung dieses Clubs wird alljährlich am ____________ abgehalten, an welchem Tage die Wahl der Amtsträger und Beisitzer für das folgende Jahr stattfindet.
(Anmerkung: In Artikel IV, Absatz 2 der Einheitsclubverfassung heißt es: ?Die Jahresversammlung für die Wahl der Amtsträger dieses Clubs soll, laut den in den Satzungen dieses Clubs enthaltenen Bestimmungen, alljährlich spätestens am 31. Dezember stattfinden.)



Absatz 2 wöchentliche Zusammenkünfte

Die ordentlichen wöchentlichen Zusammenkünfte dieses Clubs finden statt: am _______________ (Tag) um _______________ (Zeit). Alle Mitglieder des Clubs sind rechtzeitig in Kenntnis zu setzen, wenn irgend etwas geändert oder die ordentliche Zusammenkunft abgesagt wird. Alle Mitglieder, ausgenommen Ehrenmitglieder (oder Mitglieder, die vom Clubvorstand gemäß Artikel VII, Absatz 3, der einheitlichen Rotary Clubverfassung entschuldigt sind), müssen an der regulären Zusammenkunft als anwesend oder abwesend gezählt werden. Als anwesend gilt, wer während mindestens sechzig (60) Prozent der Dauer des Meetings präsent ist, sei es bei seinem Club oder irgendeinem anderen Rotary Club.



Absatz 3 Jahresversammlungen

Jahresversammlungen und ordentliche Zusammenkünfte sind beschlussfähig, wenn ein Drittel der Mitglieder anwesend ist, mit Ausnahme der Bestimmungen in Absatz 2.020.4 der Satzungen von RI.



Absatz 4 Ordentliche Vorstandssitzungen

Ordentliche Vorstandssitzungen werden am jedes Monats abgehalten. Sondersitzungen des Vorstandes werden von Präsidenten nach Notwendigkeit oder auf Antrag zweier Vorstandsmitglieder einberufen, nach rechtzeitiger Informierung.



Absatz 5 Beschlußfähigkeit

Zur Beschlussfähigkeit ist die Anwesenheit einer Mehrheit der Vorstandsmitglieder erforderlich.

Artikel V Gebühren und Beiträge Absatz 1 Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt __________$. Ein Bewerber kann erst nach Zahlung der Aufnahmegebühr in den Club aufgenommen werden.



Absatz 2 Mitgliedsbeitrag

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt __________$ zahlbar halbjährlich am 1. Juli und 1. Januar. Von jedem Halbjahresbeitrag soll für jedes Mitglied sechs Dollar (US $ 6.00) als Bezugsgebühr für die Zeitschrift THE ROTARIAN verwendet werden.



Artikel VI Abstimmung

Über alle Angelegenheiten dieses Clubs wird offen abgestimmt, ausgenommen ist die Wahl der Amtsträger und Vorstandsmitglieder, die in geheimer Abstimmung erfolgt.



Artikel VII Ausschüsse

Absatz 1

a) Mit Zustimmung des Vorstandes setzt der Präsident die folgenden ständigen Ausschüsse ein:
Clubdienst-Ausschuss
Berufsdienst-Ausschuss
Gemeindedienst-Ausschuss
Internationaler Dienst-Ausschuss


b) Mit Zustimmung des Vorstandes ernennt der Präsident, sofern er es als notwendig erachtet, Ausschüsse für besondere Bereiche des Clubdienstes, des Gemeindienstes, des Internationalen Dienstes und des Berufsdienstes.


c) Der Clubdienst-Ausschuss, der Gemeindienst-Ausschuss, der Gemeindienst-Ausschuss, der Internationale Dienst Ausschuss und der Berufsdienst-Ausschuss setzen sich je aus einem vom Präsidenten unter seinen Vorstandsmitgliedern gewählten Vorsitzenden und mindestens zwei anderen Mitgliedern zusammen.


d) Der Präsident gehört kraft seines Amtes als vollberechtigtes Mitglied allen Ausschüssen an.


e) Jeder Ausschuss behandelt die Geschäfte, die ihm durch die Satzungen zugewiesen sind, sowie solche Angelegenheiten, die ihm vom Präsidenten oder vom Vorstand übertragen werden. Sofern keine besondere Ermächtigung vom Clubvorstand vorliegt, können solche Ausschüsse keine endgültigen Beschlüsse fassen, ohne vorher dem Vorstand einen Bericht unterbreitet und seine Zustimmung eingeholt zu haben.


f) Sollte der Präsident es für notwendig erachten, kann er einen oder mehrere Ausschüsse ernennen, die sich mit den verschiedenen Aspekten des Jugenddienstes befassen und die, je nach ihrer Aufgabe, einem oder allen Ausschüssen des Berufsdienstes, Gemeindienstes oder Internationalen Dienstes unterstellt werden können. Wo immer möglich, sollte bei der Ernennung solcher Ausschüsse auf Kontinuität geachtet werden. Entweder indem eines oder mehrere Mitglieder für eine zweite Amtszeit oder indem eines oder mehrere Mitglieder für eine Amtszeit von zwei Jahren ernannt werden.


Absatz 2 Clubdienst-Ausschuss

a) Der Vorsitzende des Clubdienst-Ausschusses ist verantwortlich für alle Clubdienst-Tätigkeiten und überwacht sowie koordiniert die Arbeit aller für die verschiedenen Gebiete des Clubdienstes eingesetzten Ausschüsse.


b) Der Clubdienst-Ausschuss setzt sich zusammen aus den Vorsitzenden des Clubdienst-Ausschusses und den Vorsitzenden der Ausschüsse, die für besondere Bereiche des Clubdienstes ernannt sind.


c) Mit Zustimmung des Vorstandes bestellt der Präsident auch folgende Ausschüsse für besondere Gebiete des Clubdienstes:
Clubbericht
Kameradschaft
Mitgliedschaft
Mitgliedschaftserweiterung
Öffentlichkeitsarbeit
Präsenz
Programm
Zeitschriften
und ernennt jedes Jahr ein Mitglied für die folgenden Ausschüsse:
Berufsklassen
Rotary-Information


d) Der Präsident setzt den Präsidenten-Elect oder den Vizepräsidenten zur Aufsicht und Koordination der Arbeit des Berufsklassen-, Mitgliedschafts-, Mitgliedschaftserweiterungs- und Rotary-Informationsausschusses ein.


e) Wenn ausführbar und bei der Ernennung von Clubausschüssen praktisch anwendbar, sollte es eine Bestimmung für Mitgliedschaftskontinuität geben, welche die Ernennung eines oder mehrerer Mitglieder für eine zweite Amtsperiode oder jeweils für eine zweijährige Amtsperiode vorsieht. Kein Mitglied soll dem gleichen Ausschuss während mehr als zwei aufeinanderfolgenden Jahren angehören, es sei denn in diesen Satzungen ausdrücklich etwas anderes festgelegt.


f) Der Berufsklassen-Ausschuss, der Ausschuss für Rotary-Information sowie der Jugendausschuss setzen sich aus je drei Mitgliedern zusammen, wobei alljährlich ein Mitglied jedes Ausschusses für eine Amtszeit von drei Jahren ernannt wird. Die ersten Ernennungen aufgrund dieser Bestimmungen sollen bei drei Mitgliedern wie folgt erfolgen: ein Mitglied für eine Amtszeit von einem Jahr, ein Mitglied für eine Amtszeit von zwei Jahren; ein Mitglied für eine Amtszeit von drei Jahren.


g) Dem Zeitschriftenausschuss sollte, wo auch immer möglich, der Verfasser der Clubveröffentlichung sowie ein Clubmitglied, das eine lokale Zeitung oder die Werbung vertritt, angehören.


Absatz 3 Gemeindienst Ausschuss

a) Der Vorsitzende des Gemeindienst-Ausschusses ist verantwortlich für alle Gemeindienst-Tätigkeiten und überwacht sowie koordiniert die Arbeit aller für die verschienenen Gebiete des Gemeindienstes eingesetzten Ausschüsse.


b) Der Gemeindienst-Ausschuss setzt sich zusammen aus den Vorsitzenden des Gemeindienst-Ausschusses und den Vorsitzenden der Ausschüsse, die für besondere Bereiche des Gemeindienstes ernannt sind.


c) Mit Zustimmung des Vorstandes bestellt der Präsident auch folgende Ausschüsse für besondere Gebiete des Gemeindienstes:
Lebensqualität
Entwicklung des Gemeinwesens
Umweltschutz
Partner im Dienen


Artikel VIII Aufgaben der Ausschüsse

Absatz 1 Clubdienst Ausschuss

Dieser Ausschuss sucht und verwirklicht Mittel und Wege, die den Mitgliedern dieses Clubs in Erfüllung ihrer Pflichten im Rahmen des Clubdienstes als Anleitung und Hilfe dienen. Der Vorsitzende dieses Ausschusses ist für die regelmäßige Zusammenkunft des Ausschusses verantwortlich und berichtet dem Vorstand über jede Clubdienst-Tätigkeit.


a) Präsenz-Ausschuss. Dieser Ausschuss soll Mittel ausfindig machen, um die Präsenz aller Clubmitglieder an allen Rotary-Treffen ? einschließlich Teilnahme an Distriktskonferenzen, Städtetreffen, Regionalkonferenzen und internationalen Jahreskongressen ? zu fördern. Dieser Ausschuss fördert insbesondere die Teilnahme an den ordentlichen Zusammenkünften anderer Clubs, wenn an der Teilnahme an Zusammenkünften dieses Clubs verhindert; er informiert alle Mitglieder betreffend Präsenzbedingungen, sorgt für besonderen Ansporn hinsichtlich Präsenz und versucht auch die Umstände festzustellen und zu beheben, die für unbefriedigende Präsenzen verantwortlich sind.


b) Berufsklassen-Ausschuss. Dieser Ausschuss arbeitet alljährlich so frühzeitig wie möglich, spätestens aber bis 31. August, eine Übersicht der im Gemeinwesen vertretenen Berufsklassen aus. Nach dieser Übersicht arbeitet er unter Verwendung des Systems der Berufsklassen ein Verzeichnis der besetzten und unbesetzten Berufsklassen aus. Er überprüft, wenn nötig, die im Club vertretenen Berufsklassen und bespricht sich mit dem Vorstand in allen die Berufsklassen betreffenden Fragen.


c) Clubbericht-Ausschuss. Dieser Ausschuss ist bemüht, einen wöchentlichen Clubbericht herauszugeben, der das Interesse weckt und die Präsenz fördert, das Programm von bevorstehenden Zusammenkünften bekannt gibt, Höhepunkte früherer Zusammenkünfte beschreibt, die Kameradschaft fördert, auf die Rotary-Pflichten jedes Mitgliedes hinweist und über Clubnachrichten, Mitglieder sowie das weltweite Rotary-Programm berichtet.


d) Ausschuss für kameradschaftliche Tätigkeiten. Dieser Ausschuss fördert kameradschaftliche und freundschaftliche Beziehungen unter den Mitgliedern, er fördert die Teilnahme der Mitglieder an organisierten Rotary-Veranstaltungen, die der Erholung und der Geselligkeit dienen und verfolgt bei der Erfüllung seiner Aufgaben das allgemeine Ziel des Clubs nach den Weisungen des Präsidenten oder des Vorstandes.


e) Zeitschriften-Ausschuss. Dieser Ausschuss soll das Leserinteresse für ?THE ROTARIAN? anregen; einen ?Zeitschriften-Monat? durchführen; veranlassen, dass jeden Monat anlässlich einer Zusammenkunft eine kurze Übersicht über die letzte Nummer der Zeitschrift gegeben wird; die Verwendung der Zeitschrift bei der Einführung neuer Mitglieder fördern; den nicht-rotarischen Rednern ein Exemplar der Zeitschrift zukommen lassen; veranlassen, dass Bibliotheken, Spitäler, Schulen und Lesesäle internationale Dienst- und andere Sonder-Abonnements auf die Zeitschrift erhalten; dem Redakteur der Zeitschrift Nachrichten und Fotografien senden und auch auf andere Weise die Zeitschrift in den Dienst der Clubmitglieder und Nicht-Rotarier stellen.


f) Mitgliedschafts-Ausschuss. Dieser Ausschuss prüft alle Aufnahmevorschläge nach der persönlichen Seite. Er untersucht den Charakter, geschäftlichen, gesellschaftlichen und öffentlichen Ruf sowie die allgemeine Eignung der zur Mitgliedschaft vorgeschlagenen Person gründlich und teilt dem Vorstand seine Stellungnahme zu allen Aufnahmegesuchen mit.


g) Mitgliedschaftserweiterungs-Ausschuss. Dieser Ausschuss hat die Aufgabe, das Clubverzeichnis der besetzten und unbesetzten Berufsklassen immer wieder durchzusehen und zu veranlassen, dass dem Vorstand Namen von passenden Persönlichkeiten unterbreitet werden, um die unbesetzten Berufsklassen zu besetzen.


h) Programm-Ausschuss. Dieser Ausschuss arbeitet die Programme für die ordentlichen und besonderen Zusammenkünfte des Clubs aus.


i) Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit. Dieser Ausschuss sucht und verwirklicht Mittel und Wege, um 1. die allgemeine Öffentlichkeit über Rotary , seine Geschichte, sein Ziel und sein Wirken zu informieren und 2. dem Club in der Presse die nötigen Beachtung zu verschaffen.


j) Rotary-Informations-Ausschuss. Dieser Ausschuss informiert potentielle Mitglieder über die Privilegien und Verantwortlichkeiten der Mitgliedschaft in einem Rotary Club, hält die Mitglieder über Rotarys Geschichte, Ziel und Tätigkeiten auf allen Ebenen auf dem laufenden und koordiniert die Orientierung neuer Mitglieder während ihres ersten Jahres im Club.


Absatz 2 Berufsdienst Ausschuss

Dieser Ausschuss sucht und verwirklicht Mittel und Wege, die den Clubmitgliedern in der Erfüllung ihrer beruflichen Pflichten sowie in ihren Bemühungen zur Verbesserung geschäftlicher Gepflogenheiten als Anleitung und Hilfe dienen. Der Vorsitzende dieses Ausschusses ist für die Tätigkeit des Clubs auf dem Gebiet des Berufsdienstes verantwortlich und überwacht und koordiniert die Arbeit derjenigen Ausschüsse, die für besondere Gebiete des Berufsdienstes eingesetzt werden.


Absatz 3 Gemeindienst Ausschuss

Dieser Ausschuss sucht und verwirklicht Mittel und Wege, die den Mitgliedern dieses Clubs in der Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber dem Gemeinwesen als Anleitung und Hilfe dienen. Der Vorsitzende dieses Ausschusses ist für die Tätigkeit des Clubs auf dem Gebiet des Gemeindienstes verantwortlich und überwacht und koordiniert die Arbeit derjenigen Ausschüsse, die für besondere Gebiete des Gemeindienstes eingesetzt werden, darunter die folgenden:


a) Ausschuss für Lebensqualität. Dieser Ausschuss befasst sich innerhalb des Gemeinwesens mit dem menschlichten Wohlergehen während der ganzen Lebenszeit und mit der Bereitstellung von Hilfe und Unterstützung an Bedürftige.


b) Ausschuss für Entwicklung des Gemeinwesens. Dieser Ausschuss befasst sich mit der Arbeit im Hinblick auf die Verbesserung der materiellen Bedingungen des Gemeinwesens und seiner Einrichtungen.


c) Umweltschutz-Ausschuss. Dieser Ausschuss befasst sich mit der Aufsicht und Verbesserung der Umweltqualität des Gemeinwesens.


d) Ausschuss für Partner im Dienen. Dieser Ausschuss befasst sich mit dem Aufbau von Beziehungen mit anderen, von Rotary unterschützten Organisationen innerhalb des Gemeinwesens und arbeitet mit ihnen im Bereich des Dienens zusammen.


Absatz 4 internationaler Dienst

Dieser Ausschuss sucht und verwirklicht Mittel und Wege, die den Clubmitgliedern in der Erfüllung ihrer Pflichten auf dem Gebiete des Internationalen Dienstes als Anleitung und Hilfe dienen. Der Vorsitzende dieses Ausschusses ist für die Tätigkeit des Clubs auf dem Gebiete des Internationalen Dienstes verantwortlich und überwacht und koordiniert die Arbeit derjenigen Ausschüsse, die für besondere Gebiete des Internationalen Dienstes eingesetzt werden.


Artikel IX Beurlaubung

Auf schriftlichen und gut begründeten Antrag an den Vorstand kann ein Mitglied beurlaubt werden, so dass es für eine bestimmte Zeitdauer von der Teilnahme an den Clubzusammenkünften entschuldigt ist.
(Anmerkung: Eine solche Beurlaubung verhindert den Verlust der Mitgliedschaft, sie berechtigt aber den Club nicht, das Mitglied als anwesend mitzuzählen. Wenn es nicht der ordentlichen Zusammenkunft eines anderen Clubs beiwohnt, muss ein beurlaubtes Mitglied als abwesend geführt werden, es sei denn, dass die Absenz aufgrund der in Artikel VII, Absatz 3 der Einheitsclubverfassung an geführten Bestimmung berechtigt ist, in welchem Fall sie in der Präsenzberechnung des Clubs ausgelassen werden kann.)



Artikel X Finanzen Absatz 1
Alle Gelder des Clubs sind vom Schatzmeister bei einer vom Vorstand bestimmten Bank zu hinterlegen.



Absatz 2
Die Bezahlung aller Rechnungen erfolgt nur durch Schecks, die vom Schatzmeister unterzeichnet werden, wenn von zwei anderen Amtsträgern unterzeichnete Belege vorliegen. Alljährlich hat eine gründliche Revision der gesamten Finanzgeschäfte des Clubs durch einen vereidigten öffentlichen Buchsachverständigen oder durch eine andere geeignete Persönlichkeit stattzufinden.



Absatz 3
Amtsträger, die Mittel des Clubs verwalten oder kontrollieren, haben auf Verlangen des Vorstandes Sicherheiten für die ordnungsgemäße Verwaltung solcher Mittel zu leisten. Damit verbundene Kosten trägt der Club.



Absatz 4
Das Rechnungsjahr dieses Clubs läuft vom 1. Juli bis 30. Juni. Für die Erhebung der Mitgliedsbeiträge zerfällt es in zwei Halbjahresabschnitte, die vom 1. Juli bis 31. Dezember und von 1. Januar bis 30. Juni laufen. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge und Abonnementsgebühren an Rotary International erfolgt alljährlich am 1. Juli und am 1. Januar aufgrund der Mitgliederzahl an diesen Tagen
(Anerkennung: Die Zeitschrift-Abonnementsgebühren für Mitglieder, die im Laufes eines Halbjahresabschnittes aufgenommen werden, sind auf Rechnung vom Sekretariat hin zahlbar.)



Absatz 5
Zu Beginn eines jedes Rechnungsjahres stellt der Vorstand einen Jahresvoranschlag über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben auf. Die in dem vom Vorstand genehmigten Voranschlag festgesetzten Höchtbeträge für die einzelnen Zwecke dürfen nur nach Beschluss des Vorstandes überschritten werden..



Artikel XI Aufnahmeverfahren (für alle Arten der Mitgliedschaft) Absatz 1
Der Clubsekretär legt dem Vorstand den Namen eines von einem Aktiv-, aktiven Senior- oder Altmitglied vorgeschlagenen neuen Mitgliedes schriftlich vor. Der Vorschlag wird vorübergehend vertraulich behandelt, bis es in diesem Verfahren anders geregelt wird.



Absatz 2
Der Vorstand hat zu gewährleisten, dass der Vorgeschlagene alle Bedingungen bezüglich Berufsklasse und Mitgliedschaft gemäß der Clubverfassung erfüllt.



Absatz 3
Der Vorstand genehmigt oder verwirft den Vorschlag innerhalb von 30 Tagen nach seiner Einreichung, und der Sekretär verständigt den Antragsteller über die Entscheidung.



Absatz 4
Fällt die Entscheidung des Vorstandes positiv aus, wird das vorgeschlagene Mitglied über die Ziele von Rotary und über die Privilegien und Verantwortlichkeiten der Clubmitgliedschaft informiert (einschließlich der Art der vorgeschlagenen Mitgliedschaft). Danach wird das in Aussicht genommene Mitglied gebeten, den Aufnahmeantrag in die Mitgliedschaft zu unterschreiben und zu gestatten, dass sein Name und (bei einem Aktivmitglied) seine vorgeschlagene Berufsklasse dem Club gekannt gegeben werden.



Absatz 5
Wird gegen den Antrag innerhalb von sieben (7) Tagen nach der Bekanntgabe von Informationen über das zukünftige Mitglied kein begründeter Einspruch von Clubmitgliedern (mit Ausnahme von Ehrenmitgliedern) erhoben, gilt das vorgeschlagenes Mitglied nach Bezahlung der Aufnahmegebühr (sofern es kein Ehrenmitglied ist) gemäß diesen Satzungen als in die Mitgliedschaft gewählt. Sollte beim Vorstand ein Einspruch eingehen, wird darüber an der nächsten Vorstandssitzung abgestimmt. Wenn das vorgeschlagene Mitglied trotz des Einspruchs angenommen wird, gilt es nach Bezahlung der Aufnahmegebühr (sofern es kein Ehrenmitglied ist) als in die Mitgliedschaft gewählt.



Absatz 6
Nach der Aufnahme in die Mitgliedschaft sorgt der Clubpräsident für die Einführung des Neumitglieds, der Clubsekretär stellt dem Neumitglied eine Mitgliedskarte aus und meldet dies Rotary International, und der Rotary-Informationsausschuss besorgt angemessene Literatur für die Einführung und beauftragt ein Mitglied damit, bei der Integration des Neumitglieds behilflich zu sein.



Artikel XII Beschlüsse

Kein Beschluss oder Antrag, der den Club in irgendeiner Weise verpflichtet, darf vom Club behandelt werden, bevor der Vorstand darüber beraten hat. Solche Beschlüsse oder Anträge werden, wenn sie an einer Clubzusammenkunft vorgebracht werden, ohne Diskussion dem Vorstand überwiesen.



Artikel XIII Tagesordnung

Eröffnung der Zusammenkunft
Begrüßung der Gäste
Post und Mitteilungen
Eventuelle Ausschussberichte
Eventuelle unerledigte Geschäfte
Eventuelle neue Geschäfte
Vortrag oder sonstiges Programm
Abschluss



Artikel XIV Satzungsänderungen

Diese Satzungen können an irgendeiner ordentlichen Zusammenkunft abgeändert werden, sofern sie beschlussfähig ist, sich mit Zweidrittelmehrheit dafür entscheidet und jedes Mitglied mindestens zehn (10) Tage vor der Zusammenkunft von der vorgeschlagenen Satzungsänderung schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Abänderungen oder Ergänzungen dieser Satzungen, die nicht mit der Clubverfassung und mit der Verfassung und den Satzungen von Rotary International übereinstimmen, können nicht vorgenommen werden.



Stand März 2004

updated: 18.07.2007