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ein paar Zeilen zur privaten Krankenversicherung
Woran erkennt man eine gute Zahnzusatz-Versicherung (private Krankenversicherung) ?
Auswahlkriterien:
An folgenden Merkmalen erkennen Sie eine wirklich gute Zahnzusatz-Versicherung. Diese Qualitätsmerkmale erfüllen von sämtlichen Zahnzusatztarifen am deutschen Markt, nur rund ein Drittel (33 %) aller Angebote.
1. Kassenunabhängige Leistungen - "Gesundheitsreform-Tauglichkeit"
Es kommen nur Tarife in Frage die auch dann leisten, wenn Ihre Krankenkasse nichts zahlt, das ist gerade bei teuren, modernen optimalen Zahnersatzmaßnahmen der Fall.
(private Krankenversicherung)
Gute Tarife leisten auch dann, wenn die bisherigen Leistungen in einer sog. "Zahnersatz-Pflichtversicherungen" ausgegliedert werden.
Dadurch erhalten Sie auch dann, wenn Ihre Krankenkasse jetzt oder eines Tages, gar nichts (mehr) zahlt, eine gute, ausreichende und zeitgemäße Versorgung.
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2. Leistung auch für Inlays!
Gute Tarife leistet auch für Inlays. Eine Inlayversorgung ist häufig für alle besonders interessant, die noch zahlreiche Amalgam- oder Kunststoff-Füllungen (Plomben) haben, weil dieses, bevor Zahnersatz im Sinne von Überkronungen durchgeführt wird, eine sinnvolle, aber auch kostspielige (da voll selbst zu zahlende) alternative Lösungsform darstellt.
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3. Leistungen bei einigen unserer Tarife auch für Zahnbehandlungen.
Fast alle Tarife am Markt leisten nicht für "Zahnbehandlung". Nur gute Angebote leisten sogar für Prophylaxe, teurere Kunststoffüllungen und aufwändigere Wurzel-/Zahnfleischbehandlungen. (Vergleich
private Krankenversicherung)
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4. Leistungen bei einigen unserer Tarife sogar für Kieferorthopädie.
Kieferorthopädie für bis 18 jährige übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen noch, allerdings nur wenn gemäß einem Punktekatalog, ein bestimmtes Ausmaß der Regulierungsbedürftigkeit festgestellt wird.
Wenn dieses Maß nach Kassenregelung (Hier
können Sie einen Versicherungsvergleich durchführen) nicht mehr erreicht wird, gibt es keine Erstattung. Wir haben auch Tarife die für Kieferorthopädie bei Erwachsenen leisten, auch und gerade dann wenn die Kasse eben nicht mehr leistet.
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5. Leistung nicht auf niedrigem Kassenniveau, sondern regelmäßig auf privatzahnärztlicher
Basis - GOZ, auf den Gesamtrechnungsbetrag.
Kassen erstatten nur ein erheblich niedrigeres Zahnarzthonorar. Es gibt zahlreiche aufwändigere Arbeiten, deren Mehrkosten mit den niedrigen Kassensätzen nicht gedeckt sind und durch sog. Mehrkostenvereinbarungen selbst bezahlt werden müssen (Teure funktionsanalytische Maßnahmen, Keramikverblendungen und alle sonstigen Maßnahmen, die eben nicht über Kassensätze abgedeckt sind, z.B. hatten wir einen Fall mit einer aufwändigen Wurzelbehandlung an 2 Zähnen die fast 2.000 ¤ gekostet hat und die von der gesetzlichen Kasse nicht bezahlt worden ist).
Es kommen nur Tarife in Frage die auch dann leisten, wenn Ihre Krankenkasse nichts zahlt, das ist gerade bei teuren, modernen optimalen Zahnersatzmaßnahmen der Fall.
(private Krankenversicherung)
Gute Tarife leisten auch dann, wenn die bisherigen Leistungen in einer sog. "Zahnersatz-Pflichtversicherungen" ausgegliedert werden.
Dadurch erhalten Sie auch dann, wenn Ihre Krankenkasse jetzt oder eines Tages, gar nichts (mehr) zahlt, eine gute, ausreichende und zeitgemäße Versorgung.
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2. Leistung auch für Inlays!
Gute Tarife leistet auch für Inlays. Eine Inlayversorgung ist häufig für alle besonders interessant, die noch zahlreiche Amalgam- oder Kunststoff-Füllungen (Plomben) haben, weil dieses, bevor Zahnersatz im Sinne von Überkronungen durchgeführt wird, eine sinnvolle, aber auch kostspielige (da voll selbst zu zahlende) alternative Lösungsform darstellt.
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3. Leistungen bei einigen unserer Tarife auch für Zahnbehandlungen.
Fast alle Tarife am Markt leisten nicht für "Zahnbehandlung". Nur gute Angebote leisten sogar für Prophylaxe, teurere Kunststoffüllungen und aufwändigere Wurzel-/Zahnfleischbehandlungen. (Vergleich
private Krankenversicherung)
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4. Leistungen bei einigen unserer Tarife sogar für Kieferorthopädie.
Kieferorthopädie für bis 18 jährige übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen noch, allerdings nur wenn gemäß einem Punktekatalog, ein bestimmtes Ausmaß der Regulierungsbedürftigkeit festgestellt wird.
Wenn dieses Maß nach Kassenregelung (Hier
können Sie einen Versicherungsvergleich durchführen) nicht mehr erreicht wird, gibt es keine Erstattung. Wir haben auch Tarife die für Kieferorthopädie bei Erwachsenen leisten, auch und gerade dann wenn die Kasse eben nicht mehr leistet.
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5. Leistung nicht auf niedrigem Kassenniveau, sondern regelmäßig auf privatzahnärztlicher
Basis - GOZ, auf den Gesamtrechnungsbetrag.
Kassen erstatten nur ein erheblich niedrigeres Zahnarzthonorar. Es gibt zahlreiche aufwändigere Arbeiten, deren Mehrkosten mit den niedrigen Kassensätzen nicht gedeckt sind und durch sog. Mehrkostenvereinbarungen selbst bezahlt werden müssen (Teure funktionsanalytische Maßnahmen, Keramikverblendungen und alle sonstigen Maßnahmen, die eben nicht über Kassensätze abgedeckt sind, z.B. hatten wir einen Fall mit einer aufwändigen Wurzelbehandlung an 2 Zähnen die fast 2.000 ¤ gekostet hat und die von der gesetzlichen Kasse nicht bezahlt worden ist).